Rauchmelder Koch
Rauchmelder wo und wie anbringen

Wo & Wie Rauchmelder

Für alle Wohngebäude werden Rauchmelder vorgeschrieben. Wo & Wie Sie die Rauchmelder anbringen müssen erfahren Sie hier. Im allgemeinen gilt, dass Sie die Fluchtbereiche wie Flur und die Schlafbereiche immer mit Rauchmelder ausgestattet sein müssen. Weitere Zimmer in denen nicht geschlafen wird, können für einen optimalen Schutz mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Einzimmerwohnung

Auch für Kleinstwohnungen sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen zumindest im Schlafbereich einen Rauchwarnmelder anbringen.

Brandmelder Einzimmerwohnung

Mehrzimmerwohnung

So können Sie Ihre Mehrzimmerwohnung effektiv schützen. Sie müssen für den Mindestschutz in den Flucht - und Schlafbereichen Rauchmelder anbringen. In weiteren Räumen wir Arbeitszimmer, Spielzimmer, Ankleidezimmer, Wohnzimmer etc. besteht keine Rauchwarnmelderpflicht. Nichtsdestotrotz erhalten Sie einen optimalen Schutz wenn Sie diese Zimmer mit Rauchmelder ausrüsten. Einen Sonderschutz erhalten Sie, wenn Sie die Küche mit einem Rauchwarnmelder ausrüsten.

Rauchmelder in Mehrzimmerwohnung

Haus

In einem Haus gilt das gleiche wie bei Mehrzimmerwohnungen. Sie müssen für den Mindestschutz in den Flucht - und Schlafbereichen Rauchmelder anbringen. In weiteren Räumen besteht wie in Mehrzimmerwohnungen keine Rauchwarnmelderpflicht.

Für ganze Häuser empfehlen wir Funkrauchmelder. Somit können Sie beispielsweise einen Brand im Keller schon frühzeitig entdecken.

Rauchmelder in Haus

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